Die Maßnahmen erfolgen im Zusammenhang mit der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Geltung der Überlastungsstufe vom 17. November 2021 Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gibt gemäß § 2 Absatz 7 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 (SächsGVBI. S. 1232) bekannt, dass am 17. November 2021 der Schwellenwert für den Belastungswert Normalstation von 1300 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde. Gemäß § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 gilt ab Freitag, den 19. November 2021, die Überlastungsstufe. Dresden, den 17. November 2021
Besuch der Geschäftsstelle des RSL ab 22.November 2021
Dez 16, 2021 | Allgemein